Kann das Gericht über einen Teil vorweg entscheiden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage, welche Verletzungen der Kläger auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten der Beklagten erlitten hätte und welche darüber hinausgehenden Verletzungen er durch das sorgfaltswidrige Verhalten der Beklagten erlitten hat, gehört somit zum Grund des Anspruchs.OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022
- Hier: Insbesondere ist ein Zwischenurteil erst dann zu fällen, wenn neben dem Verschulden und der Rechtswidrigkeit auch der Kausalzusammenhang mit einer der behaupteten Schadensfolgen, deren Eintritt ebenfalls an sich feststehen muss, geklärt und bejaht ist.OGH 6 Ob 163/05x, 01.12.2005
- Bei Feststellungsbegehren über die Haftung für künftige Schäden darf kein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs gefällt werden, weil für die Bejahung des Anspruchsgrundes alle Anspruchsvoraussetzungen feststehen müssen, dann aber schon eine Endentscheidung über den Feststellungsanspruch gefällt werden kann. Entweder das Feststellungsbegehren besteht zu Recht, weil mit künftigen Schäden zu rechnen ist, dann kann ihm schon jetzt stattgegeben werden, oder künftige Schäden sind auszuschließen, dann ist es zur Gänze schon jetzt abzuweisen.OGH 6 Ob 187/05a, 06.10.2005
- Dass der Sachverständige "eine Verunstaltung" für gegeben erachtete, kann die fehlende Feststellung der konkreten Verletzungsfolgen nicht ersetzen.OGH 7 Ob 739/81, 05.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040990 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 17.
- OGH 1 Ob 93/25w, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 114/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 146/22i, 27.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 50/18w, 28.11.2018
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Werden mehrere Ansprüche in einer Klage geltend gemacht, darf schon dann über den Grund entschieden werden, wenn auch nur ein Teilanspruch mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht. Voraussetzung ist, dass die anspruchsbegründenden Umstände auch für die übrigen Teilansprüche vorliegen.
Setzt sich ein eingeklagter Gesamtbetrag aus einer großen Zahl einzelner Schäden und Kosten zusammen, kann das Gericht vorab über den Grund des Anspruchs entscheiden. Es muss dafür nicht prüfen, ob jede einzelne Position zu Recht besteht.