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Kann ich die Entscheidung über die Verfahrenskosten noch weiter bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Verfahrensbeteiligte
Nein. Was das Gericht zweiter Instanz über die Kosten entschieden hat, prüft der Oberste Gerichtshof nicht mehr nach. Das gilt nicht nur für die Höhe der Kosten, sondern auch für die Frage, ob überhaupt jemand Kosten ersetzt bekommt und wer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Kostenentscheidung der zweiten Instanz ist vom OGH nicht zu prüfen (vgl JBl 1981,429; EvBl 1982/96).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Genannte Normen

AußStrG §234; AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a

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