Kann ich die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts noch bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Rechtsstreits, Versicherte in Sozialrechtssachen
Nein. Entscheidet das Gericht zweiter Instanz über die Prozesskosten, ist das grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, weder mit einem eigenen Rechtsmittel noch als Teil einer Revision. Das gilt auch dann, wenn Sie meinen, die Entscheidung sei nichtig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die selbständige oder die in einer Revision enthaltene Anfechtung einer Kostenentscheidung des Gerichtes II.Instanz ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht wegen allfälliger Nichtigkeit.OGH 3 Ob 241/01i, 09.10.2001
- Da im § 46 ASGG hiefür nichts anderes angeordnet ist und gemäß § 47 Abs 1 ASGG nur die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs 1, Abs 2 Z 1, 1a und 2 und Abs 2a ZPO nicht gelten, ist § 528 Abs 2 Z 3 ZPO iVm § 2 Abs 1 ASGG auch in Sozialrechtssachen anzuwenden.OGH 10 ObS 94/99t, 04.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104146 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 9 ObA 110/17t, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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