Kann ich die Entscheidung über die Prozesskosten noch bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Entscheidungen über die Kosten eines Verfahrens können beim Obersten Gerichtshof nicht angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht über die Kosten als erstes Gericht entschieden hat. Sie können die Kostenentscheidung auch nicht auf dem Umweg über eine Anfechtung der Sachentscheidung bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Auch Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fällt, sind ausnahmslos unzulässig.
Kostenentscheidungen, die der Kognition des Obersten Gerichtshofs entzogen sind, können nicht auf dem Umweg der Bekämpfung einer den Rechtsmittelwerber nicht beschwerenden Sachentscheidung angefochten werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 8 ObA 44/23p, 03.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/21b, 25.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 83/20t, 23.09.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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