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Anderes · Grenzen der Gesetzesauslegung

Können Gerichte eine Regel anwenden, die im Gesetz nicht steht?

betrifft Verfahrensbeteiligte, Kläger, Beklagte
Nein. Bei der Auslegung darf zwar alles herangezogen werden, was das Verständnis fördert, insbesondere auch die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Eine Regel, die im Gesetz nicht einmal angedeutet ist, kann aber auch über die Auslegung nicht zur Geltung kommen.

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Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Zur Auslegung einer Gesetzesstelle ist es stets geboten, alle Instrumente zu mobilisieren, die das Verstehen fördern können, hiezu sind insbesonders auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage heranzuziehen. Nur ein Rechtssatz, der im Gesetz nicht einmal angedeutet ist, kann auch nicht im Weg der Auslegung Geltung erlangen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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