Kann ein Gericht eine fehlende Regelung einfach ersetzen?
betrifft Rechtsuchende, Prozessparteien
Auch eine Auslegung, die sich an der Verfassung orientiert, braucht eine Grundlage im Gesetz selbst. Fehlt eine gesetzliche Regelung, kann die Auslegung sie nicht ersetzen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Auch eine "verfassungskonforme Auslegung" eines Gesetzes muss ihre Grundlage im Gesetz selbst haben. Die Auslegung kann die fehlende gesetzliche Grundlage - also "das" oder "das andere" (fehlende) Gesetz - nicht ersetzen.
(Anrufung des VfGH)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 86 Abs 3 Z 1 ASVG idF BGBl I 2018/59 – Frage der Anwendung auf Sachverhalte, die sich vor dem ausdrücklich angeordneten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung ereignet haben verneint.OGH 10 ObS 132/21s, 13.09.2021
- Hier § 7 Abs 1a EpiG – Frage der Zuständigkeit der Bezirksgerichte, wenn die Quarantäne bloß durch Verordnung angeordnet wird.OGH 7 Ob 45/21z, 30.06.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008798 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 ObA 3/24k, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 138/21m, 11.10.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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