Darf ein Gericht eine Regelungslücke einfach ergänzen?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Konsument
Ein Gericht darf eine Regel nur dann sinngemäß auf einen ungeregelten Fall übertragen, wenn das Gesetz unbeabsichtigt unvollständig geblieben ist. Fehlt eine solche Lücke, sind die Voraussetzungen dafür nicht gegeben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Liegt eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes nicht vor, sind die Voraussetzungen für eine Gesetzeslücke nicht gegeben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 33 Abs 2 MSchG bei einer eingetragenen Marke, die infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft nur für eine Region oder ein Bundesland erworben hat.OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025
- Hier: Es stellt keine planwidrige Lücke dar, dass der Kinderzuschuss nach § 262 ASVG nicht für Urenkel gebührt; diese fallen nicht unter den Kindesbegriff des § 252 Abs 1 ASVG.OGH 10 ObS 111/22d, 22.11.2022
- Hier: § 165a VersVG idF BGBl Nr 90/1993.OGH 7 Ob 241/18v, 30.01.2019
- Fremdwährungskredit; keine analoge Anwendung des § 27 KSchG.OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017
- Die bloße Meinung des Rechtsanwenders, eine Regelung sei wünschenswert, rechtfertigt die Annahme einer Gesetzeslücke noch nicht. Ohne Vorliegen einer Gesetzeslücke gleichsam an die Stelle des Gesetzgebers zu treten und einen Regelungsinhalt (rechtsfortbildend) zu schaffen, dessen Herbeiführung ausschließlich diesem obläge, steht den Gerichten nicht zu.OGH 10 ObS 236/99z, 06.06.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Wurde von der Gesetzgebungsinstanz für einen bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht angeordnet, so fehlt es an einer Gesetzeslücke und daher auch an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung.OGH 10 ObS 2354/96s, 05.11.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 50.
- OGH 8 ObA 26/26w, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 140/24k, 03.06.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObS 4/24g, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 142/23i, 04.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 27/23w, 26.07.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 162/20i, 18.03.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 211/19v, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/18y, 06.11.2018, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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