Gilt eine Regel, die nur in den Erläuterungen zum Gesetz steht?
betrifft Rechtsuchende, Parteien, Vertragspartner
Eine Regel, die im Gesetzestext selbst nicht einmal angedeutet ist, kann nicht allein deshalb gelten, weil sie in den Erläuterungen zum Gesetz steht. Solche Erläuterungen können beim Verständnis des Textes helfen, aber keine eigene Regel schaffen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ein Rechtssatz, der im Gesetz nicht angedeutet ist und nur in den Materialien steht, kann nicht durch Auslegung Geltung erlangen (Vgl. Ehrenzweig, Allgemeiner Teil, 1951 S 77).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gesetzesmaterialien zu § 879a Satz 1 ABGB.OGH 10 Ob 17/26m, 21.04.2026
- Hier: Zu den Materialien zu § 879a ABGB idF ZIAGOGH 3 Ob 20/26a, 25.03.2026
- Hier: Keine (rückwirkende) authentische Interpretation des GenG zur investierenden Mitgliedschaft.OGH 6 Ob 246/22b, 30.08.2023
- Hier: Zu den Materialien zu § 572 ABGB idF ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 41/19x, 19.09.2019
- Eine Bindung an die Gesetzesmaterialien bei Auslegung eines Gesetzes besteht generell nicht.OGH 2 Ob 41/19x, 19.09.2019
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Gesetzesmaterialien sind weder das Gesetz selbst noch interpretieren sie dieses authentisch.OGH 6 Ob 4/08v, 07.07.2008
- Es bestehen aber keine Bedenken, eine aus dem Gesetz erschlossene Meinung durch Heranziehung der Gesetzesmaterialien zu überprüfen.OGH Okt 1/70, 26.11.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 44.
- OGH 9 Ob 123/25s, 23.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/26m, 21.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 37/26m, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 20/26a, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 14/26w, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 13/21h, 29.04.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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