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Anderes · Gerichte und rechtspolitische Erwägungen

Darf ein Gericht politische Überlegungen in ein Gesetz hineinlesen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bürger, Parteien
Die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden. Sie dürfen bei der Auslegung keine rechtspolitischen Überlegungen berücksichtigen, die den Gesetzgeber bisher nicht zu einer Änderung veranlasst haben. Unbefriedigende Bestimmungen zu ändern ist Sache der Gesetzgebung, nicht der Rechtsprechung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, im Wege einer allzu weitherzigen Interpretation rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen, die den Gesetzgeber bisher (bewusst oder unbewusst) nicht veranlasst haben, eine Gesetzesänderung vorzunehmen; unbefriedigende Gesetzesbestimmungen zu ändern, ist nicht Sache der Rechtsprechung, sondern der Gesetzgebung (vgl SZ 40/154).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 46.

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