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Anderes · Beitragsgemeinschaft für Güterwege

Muss ich für den Güterweg zahlen, obwohl ich kein Anrainer bin?

günstig für Gemeinde betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Landwirte, Gemeinden
Beitragsgemeinschaften für Güterwege sind Zwangsgemeinschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit; ihre Bildung ist Sache der Gemeinde. Sie erfassen alle, deren Grundstücke durch die Straße erschlossen werden, und sind nicht auf die unmittelbaren Anrainer beschränkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Beitragsgemeinschaften für Güterwege sind öffentlich - rechtliche Zwangsgemeinschaften (VwGH 29,3.1966, 1769/65) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren behördliche Bildung eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde ist

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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