Muss ich für den Güterweg zahlen, obwohl ich kein Anrainer bin?
günstig für Gemeinde betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Landwirte, Gemeinden
Beitragsgemeinschaften für Güterwege sind Zwangsgemeinschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit; ihre Bildung ist Sache der Gemeinde. Sie erfassen alle, deren Grundstücke durch die Straße erschlossen werden, und sind nicht auf die unmittelbaren Anrainer beschränkt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Beitragsgemeinschaften für Güterwege sind öffentlich - rechtliche Zwangsgemeinschaften (VwGH 29,3.1966, 1769/65) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren behördliche Bildung eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde ist
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sie erfassen die Verkehrsinteressenten, also jene Personen, deren Liegenschaften durch die Straße erschlossen werden. Die Beitragsgemeinschat ist nicht auf die Anrainer des Weges beschränkt.OGH 4 Ob 544/74, 09.07.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 208/20v, 24.02.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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