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Anderes · Kennzeichnung und öffentlicher Verkehr

Ist ein Weg privat, wenn nur Anrainer fahren dürfen?

betrifft Autofahrer, Anrainer, Grundeigentümer
Ist ein Weg weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet und stehen dort keine Tafeln, die den Verkehr beschränken, darf man von öffentlichem Verkehr ausgehen. Dass nur bestimmte Gruppen fahren dürfen, etwa nur Anrainer oder nur Personenkraftwagen, macht daraus noch keine Straße ohne öffentlichen Verkehr.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei einer Straße um eine solche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichem Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind. Aus dem allgemeinen Umstand, dass eine Straße nur von gewissen Gruppen von Verkehrsteilnehmern befahren werden darf (zum Beispiel nur Personenkraftwagen, nur Anrainer oder nur Behördefahrzeuge), kann nicht geschlossen werden, dass es sich um eine Straße ohne öffentlichem Verkehr handelt. VwGH vom 04.12.1972, 11/72; Veröff: EvBl 1973/294 S 446 GlRS VwGH vom 10.03.1977, 227/76; Veröff: ZfV 1977/1485 S 439

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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