Bekomme ich leicht ein Wegerecht über das Nachbargrundstück?
günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer
Nein. Die Bestimmungen über den Notweg werden eng ausgelegt, damit möglichst wenige neue Wege über fremden Grund entstehen. Wer ein Grundstück erwirbt, muss grundsätzlich selbst dafür sorgen, dass es ausreichend mit dem öffentlichen Wegenetz verbunden ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Die Bestimmungen des NWG müssen einschränkend ausgelegt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: die Eigentümerin eines Grundstücks will im Gartensiedlungsgebiet ein Wohnhaus errichten und dafür einen bestehenden Fußweg zu einer Zufahrt für PKW und LWK ausbauen lassen, wozu ua eine Stützmauer der Antragsgegner zurückversetzt werden muss. Besonders berücksichtigt wurde, dass die Flächen aufgrund eines von den Antragsgegnern selbst erwirkten Teilungsplans bereits als Verkehrsflächen gewidmet und nach Abtragung der darauf befindlichen Baulichkeiten in das öffentliche Gut zu übertragen sind (auch wenn dies in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war).OGH 4 Ob 207/24f, 29.09.2025
- Das NWG bildet keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf bloße Verbindung zweier durch ein fremdes Grundstück getrennter Liegenschaften, selbst wenn deren sinnvolle Nutzung von einer solchen Verbindung abhängig wäre.OGH 8 Ob 11/14x, 29.09.2014
- Hier: Die bisherige Benützbarkeit des Hauses als Sommerhaus rechtfertigt keinen Notweg, zumal ein benützbarer Fußweg zum Haus vorhanden ist.OGH 6 Ob 163/13h, 28.11.2013
- Die Bewilligung einer neuen Weganlage ist restriktiv zu handhaben. Eine sich auf einen schon bestehenden Weg beziehende Notwegvariante schließt eine neue Weganlage daher in der Regel aus, außer sie erweist sich als unzumutbar. Der Notwegebedürftige muss demnach auf eine schon bestehende Wegvariante zurückgreifen, auch wenn die Distanz zur Anbindung an das öffentliche Wegenetz größer wird und die Kosten für die Herstellung und Erhaltung dieser Verbindung höher sind.OGH 8 Ob 23/10f, 23.03.2010
- Im Sinn des Grundsatzes der einschränkenden Auslegung der Bestimmungen zur Einräumung eines Notwegs ist zu Gunsten der geschützten Grundflächen (hier Haus‑ bzw Vorgärten) kein kleinlicher Maßstab anzulegen.OGH 8 Ob 23/10f, 23.03.2010
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Verpflichtung zur Duldung eines Notwegs ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn sie die einzige Möglichkeit darstellt, wichtige Interessen des Antragstellers zu wahren.OGH 8 Ob 15/08a, 03.04.2008
- Aus § 4 NWG ist insgesamt abzuleiten, dass der durch den Notweg betroffene Liegenschaftseigentümer möglichst wenig belastet werden soll.OGH 3 Ob 278/06p, 29.03.2007
- Grundsätzlich hat der Erwerber eines Grundstückes für dessen hinreichende Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz selbst Vorsorge zu treffen.OGH 8 Ob 195/99f, 22.12.1999
- Die Fälle der Bewilligung einer neuen Wegeanlage sollen möglichst eingeschränkt werden.OGH 5 Ob 179/74, 23.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 37.
- OGH 5 Ob 93/18i, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
NWG §1; NWG §4
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Notweg und eigene Vorsorge
Eigentum und Grundbuch · Schutzzweck des Notwegerechts
Eigentum und Grundbuch · Notweg trotz behauptetem Wegerecht
Eigentum und Grundbuch · Selbst geschaffener Bedarf nach einem Weg
Eigentum und Grundbuch · Wegerecht und Zukauf von Grund