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Bekomme ich leicht ein Wegerecht über das Nachbargrundstück?

günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer
Nein. Die Bestimmungen über den Notweg werden eng ausgelegt, damit möglichst wenige neue Wege über fremden Grund entstehen. Wer ein Grundstück erwirbt, muss grundsätzlich selbst dafür sorgen, dass es ausreichend mit dem öffentlichen Wegenetz verbunden ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die Bestimmungen des NWG müssen einschränkend ausgelegt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Genannte Normen

NWG §1; NWG §4

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