Bekomme ich die Ausgleichszulage trotz Anspruchs auf Unterhalt?
günstig für Sozialversicherung betrifft Pensionisten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte
Nein, nicht in vollem Umfang. Die Ausgleichszulage ist eine nachrangige Hilfe und wird nur so weit gewährt, als Ihnen keine anderen gesetzlichen Versorgungsansprüche zustehen. Deshalb dürfen Sie auch nicht von sich aus auf Leistungen verzichten, die Sie durchsetzen könnten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.01.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Ausgleichszulage (§§ 292 ff ASVG) ist zwingend nur eine subsidiäre Fürsorgehilfe, die nur so weit gewährt wird, als dem Pensionsbezieher nicht andere gesetzliche Versorgungsansprüche zustehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der subsidiäre sozialhilfeähnliche Charakter der Ausgleichszulage verbietet es im allgemeinen, daß der Berechtigte von sich aus auf realisierbare Leistungen anderer Art verzichtet.OGH 10 ObS 153/95, 19.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009523 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 ObS 150/17g, 23.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 292 · Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage
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