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Bekomme ich Unterhalt, obwohl ich nicht völlig mittellos bin?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja, völlige Mittellosigkeit ist dafür nicht erforderlich. Erreichen Ihre Einkünfte aber die Höhe der Ausgleichszulage, steht Ihnen kein Anspruch zu. Haben Sie ein noch unversorgtes Kind, wird das durch Zuschläge zum Ausgleichszulagenrichtsatz berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Trotz des Ausnahmecharakters von § 68 EheG ist für die Gewährung des dort vorgesehenen Unterhaltsbeitrags nicht "völlige Mittellosigkeit" erforderlich. Verfügt der Anspruchswerber über Einkünfte in Höhe der Ausgleichszulage, so gebührt kein Anspruch. Das Vorhandensein eines unversorgten Kindes ist durch Zuschläge zum Ausgleichszulagenrichtsatz zu berücksichtigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §68

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Eine Ausgleichszahlung, die der Unterhaltspflichtige aus der Aufteilung erhält, wird bei der Unterhaltsberechnung nicht mitgezählt. Solche Zahlungen werden nämlich meist für eine Ersatzwohnung, deren Einrichtung und die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen gebraucht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Nachehelicher Unterhalt in Härtefällen

Diese Art von Unterhalt ist eine Ausnahme, die der Gesetzgeber nur für bestimmte Härtefälle geschaffen hat. Ob ein solcher Fall vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind alle Gründe abzuwägen, die für und gegen eine Unbilligkeit sprechen; ihr Gewicht entscheidet auch darüber, ob Sie Ihr eigenes Vermögen angreifen müssen.

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