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Schadet mir ein Unterhaltsverzicht bei der Ausgleichszulage?

günstig für Versicherungsträger betrifft Pensionisten, Ehegatten, Landwirte, Übergeber
Verzichten Sie auf Ansprüche, die Ihnen zustehen, wird das bei der Ausgleichszulage nur dann berücksichtigt, wenn der Verpflichtete nicht zahlen kann oder es ihm nicht zumutbar ist. Unzumutbar ist es jedenfalls, soweit sein Einkommen dadurch unter den Richtsatz fiele. Sonst wird Ihnen der Anspruch angerechnet, als hätten Sie ihn geltend gemacht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.10.2021 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Ein Verzicht des Pensionsberechtigten auf die Geltendmachung von vertraglich oder gesetzlich zustehenden Ansprüchen ist für den Anspruch auf Ausgleichszulage nur beachtlich, wenn er in der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Erfüllung durch den dazu Verpflichteten begründet ist. Unmöglich oder unzumutbar ist die Erfüllung jedenfalls, soweit dadurch das Einkommen des Verpflichteten unter die Grenze des Richtsatzes absinken würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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