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Zählt meine Beschädigtenzulage beim Unterhalt als Einkommen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Behinderte
Ja. Zulagen für Schwerstbeschädigte zählen zu Ihrem Einkommen. Abgezogen werden nur jene Beträge, die Sie wegen der Beschädigung tatsächlich aufwenden müssen; dazu gehören auch Aufwendungen, die Ihre Schmerzen zwar nicht aus schulmedizinischer Sicht, aber nach Ihrem eigenen Empfinden lindern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Zum Einkommen des Berechtigten zählen auch Schwerstbeschädigtenzulagen nach dem KOVG. Abzuziehen sind nur jene Beträge, die tatsächlich beschädigungsbedingt aufzuwenden sind. Hiezu zählen auch schmerzlindernde Aufwendungen, die zwar nicht aus schulmedizinischer, wohl aber aus subjektiven Empfinden erleichternd wirken.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Invaliditätsentschädigung als Einkommen

Eine Invaliditätsentschädigung gleicht keinen bestimmten Mehraufwand aus und deckt auch keinen Sonderbedarf wie ein Schmerzengeld ab. Sie gleicht vielmehr pauschal einen typischen Einkommensausfall aus und ist deshalb bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen mitzuzählen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Zweckgebundene Einkünfte beim Unterhalt

Einkünfte, die einen bestimmten Mehraufwand abgelten sollen, bleiben bei der Unterhaltsberechnung außer Betracht. Was davon aber für diesen Zweck nicht gebraucht wird, steht Ihnen wie Einkommen zur Verfügung und wird auch so behandelt.

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