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Zählt meine Invaliditätsentschädigung beim Unterhalt als Einkommen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Ehegatten, Kinder
Eine Invaliditätsentschädigung gleicht keinen bestimmten Mehraufwand aus und deckt auch keinen Sonderbedarf wie ein Schmerzengeld ab. Sie gleicht vielmehr pauschal einen typischen Einkommensausfall aus und ist deshalb bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen mitzuzählen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Invaliditätsentschädigung, die eben nicht dem Ausgleich eines konkreten Mehraufwandes dient oder wie das Schmerzengeld einen bestimmten Sonderbedarf abdecken soll, ist als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Beschädigtenzulage im Unterhaltsrecht

Ja. Zulagen für Schwerstbeschädigte zählen zu Ihrem Einkommen. Abgezogen werden nur jene Beträge, die Sie wegen der Beschädigung tatsächlich aufwenden müssen; dazu gehören auch Aufwendungen, die Ihre Schmerzen zwar nicht aus schulmedizinischer Sicht, aber nach Ihrem eigenen Empfinden lindern.

günstig für Unterhaltspflichtiger Einkommensbegriff beim Unterhalt

Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen ebenso wie Einkünfte ohne Arbeit sowie die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension. Grundsätzlich gehört alles dazu, was der berechtigten Person aufgrund eines Anspruchs zukommt, ob als Geld oder als Sachleistung. Ausgenommen ist nur, was das Gesetz ausdrücklich nicht anrechnet.

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