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Zählt der Unterhalt, den ich selbst bekomme, für meine Kinder?

günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Ja. Zur Bemessungsgrundlage zählen alle tatsächlich erzielten Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, über die Sie verfügen können. Auch der Unterhalt, den Sie von Ihrem Ehegatten erhalten, erhöht Ihre Leistungsfähigkeit und wird mitgerechnet. Ausgenommen sind nur Zahlungen, die tatsächliche Auslagen abgelten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Zum als Unterhaltsbemessungsgrundlage dienenden Einkommen zählen alle tatsächlich erzielten Einnahmen des Unterhaltspflichtigen in Geld oder geldwerten Leistungen, über die er verfügen kann; ausgenommen sind solche Einnahmen, die der Abgeltung von effektiven Auslagen dienen; es besteht kein zwingender Grund, Unterhaltsempfänge eines Ehegatten aus seinem Einkommen auszuscheiden, wenn es um die gegen ihn gerichteten Unterhaltsansprüche seiner Kinder geht. Um die Abgeltung bestimmter effektiver Auslagen handelt es sich bei diesen Einnahmen nicht. Vielmehr erhöhen auch solche Zuflüsse seine allgemeine Leistungsfähigkeit, weshalb eine "Immunisierung" dieser Einnahmen gegen Unterhaltsansprüche seiner Kinder nicht sachgerecht wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 34 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 66.

Im Gesetz

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