Zählen Erschwerniszulagen zum Einkommen für den Unterhalt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ihre Anrechnung zur Gänze (anstatt nur zur Hälfte) würde eine Abänderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage im Ausmaß von lediglich rund 1,3 % bedeuten. Auf die konkrete Unterhaltsfestsetzung hätte dies somit keine relevanten Auswirkungen.OGH 6 Ob 26/06a, 16.02.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zulagen für Schwerstbeschädigte zählen zu Ihrem Einkommen. Abgezogen werden nur jene Beträge, die Sie wegen der Beschädigung tatsächlich aufwenden müssen; dazu gehören auch Aufwendungen, die Ihre Schmerzen zwar nicht aus schulmedizinischer Sicht, aber nach Ihrem eigenen Empfinden lindern.
Ja. Die Wohnbeihilfe wird als Teil des Einkommens behandelt und in die Unterhaltsbemessung einbezogen. Auch beim Unterhaltsberechtigten mindert eine bezogene Wohn- oder Mietzinsbeihilfe den Anspruch, weil sie einen typischen Unterhaltsbedarf deckt. Auf eine noch gar nicht beantragte Beihilfe dürfen Sie aber nicht verwiesen werden.