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Bekomme ich Unterhalt, obwohl ich selbst etwas verdiene?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ihr eigenes Einkommen wird in angemessener Weise berücksichtigt, auch wenn Sie den Haushalt geführt haben. Ein Zuschuss ist erst dann zu leisten, wenn sich die Einkommen der beiden berufstätigen Ehegatten wesentlich unterscheiden. Mussten Sie aber nur wegen einer Unterhaltsverletzung des anderen eine Arbeit annehmen, mindert dieses Einkommen Ihren Anspruch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Auch beim Ehegatten, der den Haushalt führt(e), sind die eigenen Einkünfte angemessen zu berücksichtigen (§ 94 Abs 2 ABGB; 1 Ob 508,509/77). Nur mehr eine wesentlich verschiedene Höhe der Einkommen zweier berufstätiger Ehegatten führt dazu, daß der Ehegatte mit höherem Einkommen dem Ehegatten mit niedrigerem Einkommen die Mittel zuschießen muß, um diesem die Deckung der den Lebensverhältnissen beider Ehegatten angemessenen Bedürfnisse zu ermöglichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt bei eigenem Einkommen

Haben Sie eigene Einkünfte, stehen Ihnen rund 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens beider Ehegatten zu, wovon Ihr eigenes Einkommen abgezogen wird. Sie erhalten also nur die Differenz als Ergänzung.

günstig für Unterhaltsberechtigter Notverdienst und Ehegattenunterhalt

Nein. Verdienen Sie nur deshalb selbst etwas, weil der andere seinen Unterhalt nicht zahlt, bleibt dieses Einkommen außer Betracht. Es fiele ja weg, sobald er wieder zahlt. Haben Sie die Lebensverhältnisse einvernehmlich so eingerichtet, dass einer verdient und der andere den Haushalt führt, kann sich der Zahlungspflichtige auch nicht dadurch befreien, dass er Sie aus der gemeinsamen Wohnung drängt oder selbst auszieht.

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