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Zählen meine Zinsen und Erträge beim Ehegattenunterhalt mit?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Wenn Sie Unterhalt von Ihrem Ehepartner bekommen, werden auch Ihre eigenen Erträge aus Ihrem Vermögen berücksichtigt. Das gilt vor allem dann, wenn diese Erträge schon bisher für den gemeinsamen Lebensunterhalt verwendet wurden. Sie fließen in die Berechnung des Unterhalts ein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Aus dem Vermögensstamm des unterhaltsberechtigten Ehepartners resultierende Einkünfte, die bereits in der Vergangenheit für immer für den gemeinsamen laufenden Unterhalt der Eheleute sowie für Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten verwendet wurden, sind, wie auch ein anderes von der Unterhaltsberechtigten verwertetes Vermögen, in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Vermögen in der Unterhaltsbemessung

Die Erträge Ihres Vermögens zählen mit, etwa Zinsen, und zwar auch dann, wenn das Vermögen geerbt wurde. Das Vermögen selbst wird nur herangezogen, wenn das Einkommen für den angemessenen Unterhalt nicht ausreicht. Der Erlös aus dem Verkauf einer Sache gilt als Vermögen, nicht als Einkommen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Vermögen und Unterhaltsberechnung

Ihr Vermögen selbst müssen Sie nur dann verwerten, wenn Ihr übriges Einkommen für den angemessenen Unterhalt nicht ausreicht. Erträge, die Sie aus Ihrem Vermögen zumutbar erzielen könnten, zählen dagegen immer mit. Solche Erträge zu nutzen bedeutet nämlich nicht, das Vermögen selbst anzugreifen.

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