Wie viel Unterhalt bekomme ich, wenn ich selbst verdiene?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ergänzungsanspruch des schlechter verdienenden Ehegatten.OGH 2 Ob 185/14s, 02.07.2015
- Vom gemeinsamen Einkommen der Ehegatten ist der dem Unterhaltspflichtigen zustehende Prozentsatz zu ermitteln und jener Betrag abzuziehen, den der Unterhaltsberechtigte selbst ins Verdienen bringt.OGH 7 Ob 226/11b, 25.01.2012
- Hier: Beide frühere Ehegatten beziehen Alterspensionen.OGH 10 ObS 205/94, 19.12.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 7 Ob 90/22v, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 113/17d, 13.02.2018, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 49/16p, 28.06.2016
- OGH 4 Ob 85/16b, 24.05.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr eigenes Einkommen wird in angemessener Weise berücksichtigt, auch wenn Sie den Haushalt geführt haben. Ein Zuschuss ist erst dann zu leisten, wenn sich die Einkommen der beiden berufstätigen Ehegatten wesentlich unterscheiden. Mussten Sie aber nur wegen einer Unterhaltsverletzung des anderen eine Arbeit annehmen, mindert dieses Einkommen Ihren Anspruch nicht.
Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.