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Bleibt mein Arbeitsvertrag, wenn das Lokal neu verpachtet wird?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Pächter, Verpächter, Unternehmer
Es kommt nicht darauf an, ob ein Betrieb verkauft, getauscht, verschenkt oder nur zur Nutzung überlassen wird. Entscheidend ist allein, dass die Person wechselt, die für den Betrieb verantwortlich ist. Arbeitsverhältnisse gehen deshalb auch auf einen neuen Pächter über, selbst wenn dieser mit dem bisherigen Pächter keinen Vertrag geschlossen hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ob der Betrieb mit oder ohne Gegenleistung, also durch Kauf, Tausch oder Schenkung, veräußert wird oder daran bloß ein dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht (in Gestalt eines Nießbrauchs, einer Miete, Pacht oder Leihe) begründet wird, ist nicht entscheidend. Es reicht aus, dass der für die Geschicke des Betriebes Verantwortliche ("Inhaber") wechselt. Arbeitsverhältnisse mit dem Pächter eines Betriebes gehen bei Neuverpachtung dieses Betriebes auch dann auf den Neupächter über, wenn zwischen Altpächter und Neupächter keine vertraglichen Beziehungen bestehen (mit Darstellung der Rechtsprechung des EuGH).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Genannte Normen

AVRAG §3 Abs1; EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Gesellschafterwechsel und Betriebsübergang

Nein. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass der Inhaber wechselt, also jene Person, die für den Betrieb verantwortlich ist und gegenüber den Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten eingeht. Wechseln nur die Gesellschafter der Gesellschaft, die den Betrieb führt, bleibt die Inhaberin dieselbe; das ist auch bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang. Auf Eigentum oder eine Veräußerung kommt es dabei nicht an.

günstig für Arbeitgeber Versetzung und Arbeitsvertrag

Entscheidend ist allein, ob die Versetzung durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt ist. Dass Sie lange denselben Arbeitsplatz hatten, engt Ihren Aufgabenkreis nicht automatisch darauf ein. Eine stillschweigende Vertragsänderung lässt sich daraus nicht ableiten.

Verwandte Fragen

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