Zum Inhalt springen

Muss mein Nachbar verhindern, dass Wasser zu mir herunterfließt?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Landwirte
Nein. Niemand ist verpflichtet, den natürlichen Wasserablauf zu ändern, damit kein Wasser auf ein tiefer liegendes Grundstück gelangt. Solche Einwirkungen müssen Sie hinnehmen, selbst wenn sie das ortsübliche Maß übersteigen. Etwas anderes gilt nur bei einer unmittelbaren Zuleitung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Kein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, natürlichen Wasserablauf zu verändern, damit das Wasser nicht auf ein (hangabwärts gelegenes) Grundstück gelangt (SZ 21/74).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010546 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Nachbarrecht · Unmittelbare Zuleitung vom Nachbargrundstück
Nachbarrecht · Aufschüttung und Ableitung von Regenwasser
Nachbarrecht · Zuleitung ohne gezielte Absicht
Nachbarrecht · Direkte Zuleitung auf das Nachbargrundstück
Nachbarrecht · Wasser von der Straße auf dem Grundstück