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Darf der Nachbar durch Aufschüttungen mehr Wasser zu mir leiten?

günstig für Unterlieger betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Bauherren
Verändert der Nachbar auf dem höher gelegenen Grundstück das Gelände durch Aufschüttungen oder Planierungen und fließt das Niederschlagswasser dadurch merklich anders zu Ihnen ab, gilt das als unmittelbare Zuleitung. Solche Eingriffe müssen Sie nicht hinnehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Auch erdbautechnische Veränderungen des höherliegenden Grundstücks (Geländekorrekturen durch Aufschüttungen und Planierungen), die zu einer maßgeblichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse der Niederschlagswässer zum Nachteil des Unterliegers führen, sind als unmittelbare Zuleitungen im Sinne des § 364 Abs 2 zweiter Satz ABGB zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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