Gehört mir nach dem Teilungsurteil schon alles allein?
betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagte, Liegenschaftseigentümer
Nein. Ein Urteil, das die Teilung in Natur ausspricht, gibt Ihnen nur den Titel, um Alleineigentum zu erwerben. Für den Erwerb selbst ist noch die Durchführung im Grundbuch nötig. Das Gericht, das über die Teilung entscheidet, darf diese Durchführung nicht selbst anordnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Die Teilungsklage ist eine Rechtsgestaltungsklage; das auf Naturalteilung lautende stattgebende Urteil bildet aber iSd § 424 ABGB bloß einen Titel zur Erwerbung des Alleineingentums.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Anordnung der grundbücherlichen Durchführung durch das Titelgericht ist nicht zulässig. Ein auf eine solche Anordnung gerichtetes Klagebegehren ist zurückzuweisen.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Für den Erwerb des Eigentums ist die grundbücherliche Durchführung im Rahmen des Vollzugs erforderlich.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Die Teilungsklage ist eine (unvollkommene) Rechtsgestaltungsklage.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 108/19x, 24.09.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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