Zum Inhalt springen

Gehört mir nach dem Teilungsurteil schon alles allein?

betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagte, Liegenschaftseigentümer
Nein. Ein Urteil, das die Teilung in Natur ausspricht, gibt Ihnen nur den Titel, um Alleineigentum zu erwerben. Für den Erwerb selbst ist noch die Durchführung im Grundbuch nötig. Das Gericht, das über die Teilung entscheidet, darf diese Durchführung nicht selbst anordnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Teilungsklage ist eine Rechtsgestaltungsklage; das auf Naturalteilung lautende stattgebende Urteil bildet aber iSd § 424 ABGB bloß einen Titel zur Erwerbung des Alleineingentums.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Wohnungseigentum im Teilungsverfahren
Eigentum und Grundbuch · Zahl der Teile bei der Teilung
Eigentum und Grundbuch · Grundstücksteilung und Eintragungsverfahren
Eigentum und Grundbuch · Teilungsanspruch und Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch