Darf das Gericht nur einzelnen Miteigentümern ein eigenes Stück zuweisen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Nein. Bei der Teilung müssen so viele Stücke gebildet werden, wie es Miteigentümer gibt. Es geht nicht, dass nur einzelne ein eigenes Stück bekommen und der Rest weiterhin allen anderen gemeinsam gehört. Spricht das Gericht dennoch so zu, können Sie das Urteil bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Werden nicht so viele körperliche Teile gebildet als Miteigentümer vorhanden sind, weicht dies von den Bestimmungen des § 841 ABGB ab. In diesem Falle erkennt der Richter über ein aliud; daher Anfechtung wegen Verstoßes nach § 405 ZPO möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Aufteilung dergestalt, daß nur einzelnen Miteigentümern ein realer Teil zugewiesen wird, während die Gemeinschaft am Rest bzgl der übrigen aufrecht bleibt.OGH 5 Ob 739/80, 19.05.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
- OGH 5 Ob 100/16s, 11.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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