Zum Inhalt springen

Darf ich mein verpfändetes Haus ungünstig vermieten?

günstig für Gläubiger betrifft Grundeigentümer, Kreditnehmer, Banken, Mieter
Nein. Wer ein Pfand gibt, darf dessen Wert nicht durch eigenes Verhalten verschlechtern und muss die Sache ordentlich bewirtschaften. Wird ein bisher nicht vermietetes Objekt vermietet oder ein Vertrag zu unüblich günstigen Bedingungen abgeschlossen und dadurch die Verwertung erschwert, haften Sie dafür. War das Objekt schon bei der Verpfändung vermietet, schadet eine Neuvermietung zu üblichen Bedingungen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Aus dieser Bestimmung ist unter der genannten Voraussetzung ein Anspruch des Pfandgläubigers auf Erhaltung der vertragsmäßigen Sicherheit einerseits und die Pflicht des Pfandgebers zur Unterlassung einer Verschlechterung der Pfandsache durch eigenes willkürliches Verhalten andererseits abzuleiten. Aus der Sachhaftung folgt die Haftung des Pfandgebers für rechtswidrig vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Verschlechterung der Pfandsache. Unter dem Verschulden des Pfandgebers ist jeder Verstoß gegen die Regeln der ordentlichen Wirtschaftsführung - auch durch Unterlassung - zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verfallsvereinbarung beim Pfand

Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.

günstig für Schuldner Rückgabe des Pfandes und Pfandrecht

Nein. Gibt Ihnen der Gläubiger die verpfändete oder zur Sicherheit übereignete Sache nicht bloß vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit zurück, erlischt sein Recht daran. Ein Vorbehalt ändert daran nichts. Die Schuld selbst bleibt bestehen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Sittenwidrigkeit der Pfandbestellung für Angehörige
Mietrecht · Zinsminderung und eigenes Verschulden
Eigentum und Grundbuch · Übergabepflicht beschränkt den Eigentümer
Mietrecht · Nachteiliger Gebrauch trotz Erhaltungspflicht