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Darf die Werkstatt mein Auto wegen fremder Schulden behalten?

günstig für Eigentümer betrifft Fahrzeugeigentümer, Werkstätten, Käufer, Leasingnehmer
Hat ein Dritter Ihr Auto ohne Ihre Zustimmung in Reparatur gegeben, kann die Werkstatt es nur unter einer Voraussetzung wegen der Reparaturkosten zurückbehalten. Sie muss in gutem Glauben gewesen sein, dass der Auftraggeber zur Reparatur befugt war. Fehlt dieser gute Glaube, muss sie Ihnen das Auto herausgeben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Retentionsrecht des Werkstätteninhabers für die Kosten der Reparatur eines Autos, das ohne Einwilligung des Eigentümers von einem Dritten in Reparatur gegeben wurde, kommt gegenüber dem die Herausgabe fordernden Eigentümer nur zur Geltung, wenn der Reparateur in Ansehung der Befugnis des Auftraggebers, die Reparatur durchzuführen, gutgläubig war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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