Bekomme ich Geld, wenn ich den Mangel selbst reparieren ließ?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist der Ersatz des Aufwands bereits bei „voreiliger Selbstvornahme“ der Verbesserung möglich, kann im Fall der Verweigerung der Verbesserung nichts anderes gelten.OGH 9 Ob 45/17h, 27.09.2017
- Hat der Geschädigte die Reparatur selbst durchgeführt, hat er Anspruch darauf, dass ihm als Geschäftsführer ohne Auftrag der notwendige und zweckmäßig gemachte Aufwand ersetzt wird; diesen Aufwand bilden alle Werte (Auslagen, Verbindlichkeiten, Zeitversäumnis), die zum Zweck der Geschäftsführung verbraucht wurden.OGH 4 Ob 80/12m, 10.07.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1155
- ABGB § 1168
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie selbst dafür gesorgt, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich ist, können Sie sich darauf nicht berufen. Der Übergeber hat Anspruch auf eine zweite Chance, die geschuldete Leistung doch noch zu erbringen. Diese dürfen Sie nicht vereiteln.
Lässt sich der Mangel eines einzelnen, unverwechselbaren Stücks nicht beheben, ersetzt man Ihnen nur den Schaden, den Sie durch das Vertrauen auf den Vertrag erlitten haben. Den vollen Wert, den Sie bei einwandfreier Leistung gehabt hätten, bekommen Sie nur bei behebbaren Mängeln.