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Bekomme ich Geld, wenn ich den Mangel selbst reparieren ließ?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument
Auch wenn Sie dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Verbesserung gegeben, sondern selbst oder durch einen Dritten reparieren lassen haben, können Sie jedenfalls jene Kosten verlangen, die der Verkäufer selbst hätte aufwenden müssen. Beim Kauf unter Privaten ist davon auszugehen, dass der Verkäufer eine Fachwerkstätte hätte beauftragen müssen. Wären ihm ausnahmsweise geringere Kosten entstanden, muss er das selbst vorbringen und beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Der Übernehmer kann auch dann, wenn er dem Veräußerer keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet, sondern vielmehr die Sache selbst oder (im Regelfall) durch einen Dritten verbessern lässt, jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene „Chance zur zweiten Andienung" eingeräumt worden wäre. Jedenfalls in Fällen eines Kaufs unter Privaten ist davon auszugehen, dass der Verkäufer, der nicht über die Möglichkeiten (hier: Kfz-Werkstätte) verfügt, die Verbesserung selbst vorzunehmen, grundsätzlich die Kosten einer angemessenen Verbesserung durch entsprechende Professionisten aufzuwenden haben wird. Sofern im Einzelfall dem Verkäufer aus besonderen Gründen geringere Kosten auflaufen, ist er gehalten, dies zu behaupten und unter Beweis zu stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Selbst vereitelte Verbesserung

Haben Sie selbst dafür gesorgt, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich ist, können Sie sich darauf nicht berufen. Der Übergeber hat Anspruch auf eine zweite Chance, die geschuldete Leistung doch noch zu erbringen. Diese dürfen Sie nicht vereiteln.

günstig für Verkäufer Ersatz bei unbehebbarem Mangel

Lässt sich der Mangel eines einzelnen, unverwechselbaren Stücks nicht beheben, ersetzt man Ihnen nur den Schaden, den Sie durch das Vertrauen auf den Vertrag erlitten haben. Den vollen Wert, den Sie bei einwandfreier Leistung gehabt hätten, bekommen Sie nur bei behebbaren Mängeln.

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