Muss ich beweisen, dass ich mein Auto wirklich reparieren lasse?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des merkantilen Minderwerts trifft grundsätzlich den Geschädigten.OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025
- Hier: Beschädigung eines Gebäudes.OGH 2 Ob 4/22k, 27.06.2022
- Ein Ersatz bloß "fiktiver" Reparaturkosten steht nicht zu. Beim Deckungskapital für eine noch nicht durchgeführte Reparatur handelt es sich im Regelfall um einen zweckgebundenen Vorschuss.OGH 2 Ob 150/20b, 28.01.2021
- Hier: Verletzung der werkvertraglichen Warnpflicht.OGH 4 Ob 42/15b, 19.05.2015
- Steht aber fest, dass die Reparatur nicht durchgeführt wird, ist ein über die objektive Wertminderung hinausgehendes Begehren grundsätzlich abzuweisen.OGH 1 Ob 103/08s, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030106 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein beschädigtes Fahrzeug ist auch nach einer Reparatur weniger wert. Diesen Wertverlust müssen Sie ersetzt bekommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie das Fahrzeug wirklich reparieren lassen oder es beschädigt verkaufen.
Ja. Sie müssen die Reparatur nicht schon durchgeführt haben, um die Kosten ersetzt zu bekommen. Es genügt, dass Sie die Absicht haben zu reparieren.