Darf ich bei Mängeln mehr als die Reparaturkosten zurückbehalten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.01.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel in einer Haftrücklassgarantie, wonach der Haftrücklass nur „bis zur Höhe der tatsächlichen Behebungskosten“ zusteht.OGH 6 Ob 140/16f, 30.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 140/16f, 30.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich dürfen Sie die Zahlung bis zur Verbesserung zurückhalten, doch ist dieses Recht abdingbar. Haben Sie einen Haftrücklass in bestimmter Höhe vereinbart, kann dadurch Ihr Zurückbehaltungsrecht auf diesen Betrag beschränkt sein. Ob das gewollt war, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.
Sobald eine Verbesserung nicht mehr in Betracht kommt. Das Zurückhalten soll den Unternehmer zur Behebung antreiben; besteht kein Anspruch auf Behebung mehr, dürfen Sie auch nicht mehr zurückhalten. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Fertigstellung verhindern, das Werk von einem Dritten vollenden lassen oder auf Preisminderung oder Vertragsauflösung umsteigen.