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Kann ich ein vertraglich erlaubtes Wegerecht später ersitzen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Nein. Wenn Ihnen das Recht schon durch Vereinbarung eingeräumt wurde, können Sie dasselbe Recht nicht noch einmal durch langjährige Nutzung erwerben. Sie dürfen den Grund, auf dem Ihre Nutzung beruht, nicht eigenmächtig austauschen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Erwerb einer Dienstbarkeit durch Vertrag oder Ersitzung. Ein bereits rechtsgeschäftlich eingeräumtes Recht kann nicht neuerlich durch Ersitzung erworben werden zumal gemäß § 319 ABGB der Grund der Gewahrsame nicht eigenmächtig verwechselt werden darf.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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