Kann ich ein geliehenes Recht durch lange Nutzung erwerben?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Pächter, Nachbarn
Nein. Wer eine Sache nur geliehen oder gepachtet hat, kann daraus kein dauerhaftes Recht an fremdem Grund ersitzen. Für die Ersitzung braucht es ein Geschäft, das überhaupt geeignet ist, ein solches Recht zu begründen, und Leihe oder Bestandvertrag gehören nicht dazu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach § 1462 ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 132/16i, 15.06.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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