Zum Inhalt springen

Kann ich ein Wegerecht ersitzen, obwohl die Nutzung verboten war?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegberechtigte, Liegenschaftskäufer
Nein. Wenn ein Gesetz oder eine behördliche Vorschrift die Nutzung zwingend verbietet, können Sie durch jahrelange Ausübung kein Recht daran erwerben. Das Verbot muss die Nutzung selbst unmissverständlich untersagen; nicht jede fehlende Genehmigung genügt dafür.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Eine Befugnis, die der jeweilige Eigentümer des dienenden Guts im Falle unbelasteten Eigentums infolge zwingender Bestimmungen öffentlichen Rechts - hier zunächst gemäß Art VIII EGVG 1950 und später gemäß § 1 Abs 1 Tir Landes- PolizeiG - nicht hätte ausüben können, kann gegen ihn auch nicht ersessen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Ersitzung neben vertraglichem Recht
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung einer Dienstbarkeit im Grenzkataster
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung eines Gemeindewegs
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung und Duldung des Eigentümers
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung eines Wegerechts und Besitzwille