Kann ich ein Wegerecht ersitzen, obwohl die Nutzung verboten war?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegberechtigte, Liegenschaftskäufer
Nein. Wenn ein Gesetz oder eine behördliche Vorschrift die Nutzung zwingend verbietet, können Sie durch jahrelange Ausübung kein Recht daran erwerben. Das Verbot muss die Nutzung selbst unmissverständlich untersagen; nicht jede fehlende Genehmigung genügt dafür.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Eine Befugnis, die der jeweilige Eigentümer des dienenden Guts im Falle unbelasteten Eigentums infolge zwingender Bestimmungen öffentlichen Rechts - hier zunächst gemäß Art VIII EGVG 1950 und später gemäß § 1 Abs 1 Tir Landes- PolizeiG - nicht hätte ausüben können, kann gegen ihn auch nicht ersessen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersitzung trotz Fehlens einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Abs 2 WRG.OGH 1 Ob 50/23v, 25.04.2023
- Ein zwingenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts widersprechender und damit rechtlich unmöglicher Sachgebrauch kann kein ersitzungsfähiger Gegenstand im Sinn des § 1460 ABGB sein.OGH 1 Ob 275/03b, 12.10.2004
- Ein solches Ersitzungsverbot erfordert ein unmissverständlich und zwingend angeordnetes Verbot jener Nutzungsausübung, die andernfalls zum Erwerb eines entsprechenden dinglichen Rechts durch Ersitzung führen könnte.OGH 5 Ob 70/04m, 16.04.2004
- Im Falle eines Fahrtrechts müsste das Befahren des dienenden Grundstücks an sich rechtswidrig gewesen sein. Es kommt nicht darauf an, ob hinsichtlich des Gebäudes, zu dem zugefahren wurde, verwaltungsbehördliche Auflagen nicht erfüllt beziehungsweise Genehmigungen nicht eingeholt wurden ("Schwarzbau").OGH 7 Ob 241/02w, 13.11.2002
- Hier: Bausperre gemäß § 8 Abs 1 Wr BauO.OGH 7 Ob 226/01p, 07.12.2001
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Ein Eigentumserwerb durch Ersitzung eines von der Versagung der nach den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften notwendigen Genehmigung für bestimmte Grundteilungen betroffenen Teiles des Grundstücks ist rechtlich unmöglich; die von den Klägern zum Titel der Ersitzung gemachte Liegenschaft ist damit insoweit dem Rechtsverkehr durch die Unmöglichkeit der Teilung (jedenfalls derzeit und bereits seit Jahrzehnten) generell entzogen oder - maW - kein tauglicher Gegenstand einer Ersitzung.OGH 7 Ob 226/01p, 07.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 50/23v, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 380
- ABGB § 880
- ABGB § 1447
- ABGB § 1455
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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