Ist eine Erlaubnis zur Wegnutzung jederzeit widerrufbar?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Nein, das wird nicht vermutet. Das Gesetz geht im Zweifel davon aus, dass ein echtes Recht am Grundstück eingeräumt wurde und nicht bloß eine jederzeit widerrufliche Gefälligkeit. Kostet die Ausübung des Rechts erheblichen Aufwand, spricht das zusätzlich für ein festes Recht. Wer das Gegenteil behauptet, muss es beweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Gemäß § 479 ABGB wird nicht vermutet, die Parteien hätten nur die Absicht gehabt, ein bloß obligatorisches Dienstbarkeitsrecht zu begründen. Ist die Ausübung des Rechtes für den Berechtigten mit beträchtlichem Kostenaufwand verbunden, spricht dies für eine Dienstbarkeit und gegen eine jederzeit widerrufliche Gebrauchsgestattung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es besteht keine Rechtsvermutung, daß ein nicht<br/>verbüchertes Gebrauchsrecht Dienstbarkeit sei.OGH 3 Ob 568/89, 23.05.1990
- Die Beweislast dafür, daß dennoch keine<br/>Dienstbarkeit als dingliches Recht, sondern nur eine rein<br/>schuldrechtliche Dauerverpflichtung beabsichtigt gewesen sein, fällt<br/>demjenigen zu, der diese Abweichung von dem gesetzlich unterstellten<br/>Normfall behauptet.OGH 6 Ob 593/88, 09.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011592 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 48/19y, 13.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit oder widerrufliche Erlaubnis
Eigentum und Grundbuch · Vertrauen auf das Grundbuch bei Wegerechten
Eigentum und Grundbuch · Erlöschen eines Wegerechts
Eigentum und Grundbuch · Zustimmung zur Einräumung einer Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Irrtum über den öffentlichen Weg