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Muss ich vor dem Grundstückskauf Hinweisen auf Wegerechte nachgehen?

günstig für Wegberechtigter betrifft Käufer, Grundstückseigentümer, Nachbar, Wegberechtigter
Ja. Wer eine Liegenschaft kauft, darf sich grundsätzlich auf das Grundbuch verlassen. Erfährt er aber ernst zu nehmende Hinweise, etwa von einem Nachbarn, dass ein Fahrtrecht bestehe, muss er nachfragen und nachforschen. Unterlässt er das und bleiben die Bedenken offen, verliert er den Schutz des Vertrauens auf das Grundbuch und muss das Recht gegen sich gelten lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Neben der Offenkundigkeit einer Dienstbarkeit gibt es noch andere Fälle, in denen schuldhaftes Übersehen oder Versäumnisse bei der Erkundung des wahren Sachverhalts zum Verlust des guten Glaubens führen können. Als solche kommen Umstände in Betracht, die nicht unmittelbar aufgrund von Besonderheiten des Grundstücks selbst, sondern angesichts "sonstiger Vorgänge" Bedenken erregen, die dem Erwerber der Liegenschaft gleichfalls zumutbare Nachforschungen nach Dienstbarkeiten etwa eines Nachbarn gebieten. Als solche kommen etwa ernst zunehmende Hinweise von Nachbarn in Frage. Erfährt etwa der Liegenschaftserwerber von der Behauptung eines Fahrtrechts und sind die daraus resultierenden Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs nicht durch andere Informationen ausgeräumt, verliert er den Vertrauensschutz des § 1500 ABGB, wenn er keine Nachforschungen anstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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