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Wer muss zustimmen, damit ein Wegerecht entsteht?

betrifft Miteigentümer, Nachbarn, Wohnungseigentümer, Wegberechtigte
Alle Miteigentümer des belasteten Grundstücks. Ein solches Recht kann auch ohne ausdrücklichen Vertrag entstehen: Wer die Anlage auf eigene Kosten errichtet und dabei geduldet wird, darf auf das Einverständnis des Eigentümers vertrauen. An diese Annahme werden aber strenge Anforderungen gestellt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Erwerbstitel einer Dienstbarkeit ist - neben den in § 480 ABGB genannten anderen Fällen - grundsätzlich ein Vertrag, der nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent (§ 863 ABGB) geschlossen werden kann. Derjenige, der die Kosten für die Errichtung einer Anlage zur Ausübung einer Dienstbarkeit aufwendet, kann damit rechnen, dass der Eigentümer des belasteten Grundstückes, der dies duldet, mit der Begründung der Dienstbarkeit einverstanden ist. Für die Begründung einer Dienstbarkeit ist die Zustimmung aller Miteigentümer des dienenden Grundstücks erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 24.

Im Gesetz

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