Wer muss zustimmen, damit ein Wegerecht entsteht?
betrifft Miteigentümer, Nachbarn, Wohnungseigentümer, Wegberechtigte
Alle Miteigentümer des belasteten Grundstücks. Ein solches Recht kann auch ohne ausdrücklichen Vertrag entstehen: Wer die Anlage auf eigene Kosten errichtet und dabei geduldet wird, darf auf das Einverständnis des Eigentümers vertrauen. An diese Annahme werden aber strenge Anforderungen gestellt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Erwerbstitel einer Dienstbarkeit ist - neben den in § 480 ABGB genannten anderen Fällen - grundsätzlich ein Vertrag, der nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent (§ 863 ABGB) geschlossen werden kann. Derjenige, der die Kosten für die Errichtung einer Anlage zur Ausübung einer Dienstbarkeit aufwendet, kann damit rechnen, dass der Eigentümer des belasteten Grundstückes, der dies duldet, mit der Begründung der Dienstbarkeit einverstanden ist. Für die Begründung einer Dienstbarkeit ist die Zustimmung aller Miteigentümer des dienenden Grundstücks erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An schlüssige Servitutsbegründungen sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen.OGH 9 Ob 76/17t, 30.01.2018
- An die Annahme der schlüssigen Einräumung einer Dienstbarkeit sind, weil dies einem Teilrechtsverzicht gleichkommt, strenge Anforderungen zu stellen. Die sonst an die Ersitzung anknüpfenden Erfordernisse des rechtmäßigen, redlichen und echten Besitzes, einschließlich dem Ablauf der Ersitzungszeit, sollen nicht dadurch einfach umgangen werden können, dass man aus der Nichtausübung eines Rechts oder der stillschweigenden Duldung der Nutzung des Grundstücks durch eine andere Person während eines kürzeren Zeitraums als jenes für die Ersitzung bereits einen konkludenten Rechtsverlust durch rechtsgeschäftliche konkludente Einräumung von Dienstbarkeitsrechten bejaht, (so schon 10 Ob 10/13p).OGH 1 Ob 87/15y, 21.05.2015
- Das gilt auch für eine unregelmäßige Dienstbarkeit nach § 479 ABGB.OGH 5 Ob 55/13v, 16.07.2013
- Die Begründung von Dienstbarkeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft setzt die Zustimmung aller Miteigentümer voraus.OGH 5 Ob 21/08m, 01.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 24.
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 126/24s, 23.09.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 75/24v, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 183/22f, 31.05.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 38/22g, 21.04.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 128/18g, 29.08.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 49/18i, 19.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 161/16m, 23.01.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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