Schadet es mir, wenn ich den Weg für öffentlich hielt?
günstig für Wegbenützer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wegbenützer
Nein. Haben Sie einen fremden Weg jahrelang so genutzt, wie es auch ein Berechtigter täte, wird angenommen, dass Sie das Recht auch gegenüber dem Eigentümer beanspruchen wollten; der Eigentümer müsste das Gegenteil beweisen. An einem wirklich öffentlichen Weg entsteht ein solches Recht allerdings nie.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Nimmt jemand fremden Grund für eigene Interessen in der irrigen Annahme, er benütze einen öffentlichen Weg, in Anspruch und deckt sich in Erscheinung treffende Art der Benützung mit jener, wie sie auch ein Dienstbarkeitsberechtigter an den Tag legen würde, so ist davon auszugehen, dass der Benützer für den Fall der Aufklärung seines Irrtums eventualiter ein Recht gegen den Eigentümer in Anspruch nehmen hätte wollen. Diesfalls ist von dem für die Ersitzung erforderlichen Besitz auszugehen, wenn der Eigentümer nicht beweist, dass sich der Wille zur Benützung ausschließlich auf die Inanspruchnahme eines öffentlichen Weges richtete und der Benützer einen privatrechtlichen Rechtsbesitz keinesfalls beabsichtigt hätte. (An einem öffentlichen Weg kann auf diese Weise keinesfalls eine Dienstbarkeit ersessen werden).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist Sache des Grundeigentümers den ausschließlichen Willen zur Ausübung eines öffentlichen Rechts und das Fehlen eines privatrechtlichen Besitzwillens zu beweisen, beziehungsweise nachzuweisen, dass ihm die Eingriffe in sein Recht nicht hätten früher auffallen müssen.OGH 1 Ob 6/06y, 20.06.2006
- Im Zweifel ist von der Ausübung eines Individualrechts auszugehen.OGH 1 Ob 6/06y, 20.06.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 7/17v, 28.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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