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Wie viel Unterhalt zahlt ein Selbständiger trotz Verlust im Betrieb?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatte, Kind, Unternehmer, Unterhaltspflichtiger
Nimmt jemand aus seinem verlustbringenden Unternehmen Geld heraus, um seinen Lebensstandard zu halten, zählt dieses Geld. Er muss die Unterhaltsberechtigten an diesen Lebensverhältnissen teilhaben lassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Unterhaltspflichtige, der aus dem verlustbringenden Unternehmen Privatentnahmen zur Aufrechterhaltung seines Lebensstandards tätigt, muss auf dieser Basis auch die Unterhaltsberechtigten an seinen Lebensverhältnissen teilhaben lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Privatentnahmen Selbständiger beim Unterhalt

Wenn Sie als Selbständiger Geld aus Ihrem Betrieb entnehmen und das über höhere Bankschulden finanzieren, greifen Sie nur solange in das Vermögen des Betriebs ein, als den Schulden noch ein Wert gegenübersteht. Fehlt dieser Wert, stehen Sie wie ein Angestellter ohne Vermögen da, der sein Konto überzieht oder einen Privatkredit aufnimmt. In beiden Fällen ist ein Eingriff in das Vermögen nicht mehr möglich.

günstig für Unterhaltspflichtiger Aufbau einer zusätzlichen Erwerbsquelle

Gibt der Unterhaltspflichtige Geld aus, um sich eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit zu schaffen, kann das die Grundlage für den Unterhalt verringern. Das gilt etwa, wenn er auf ein Geschäftsführergehalt verzichtet, das das neu gegründete Unternehmen gar nicht zahlen könnte.

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