Muss die Eintragung des Wegerechts eigens vereinbart worden sein?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Nein. Wer eine Dienstbarkeit einräumt, muss auch in die Eintragung im Grundbuch einwilligen. Dass über die Eintragung nichts vereinbart wurde, ändert daran nichts. Wer behauptet, es sei nur ein Recht ohne Eintragung gewollt gewesen, muss das beweisen. Anordnen kann die Eintragung aber nicht das Prozessgericht, dafür brauchen Sie ein eigenes Grundbuchsgesuch.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Aus der Einräumung der Dienstbarkeit folgt die Verpflichtung des Servitutsbestellers zur Einwilligung in die Einverleibung. Daß eine Vereinbarung über die Verbücherung nicht geschlossen wurde, ist unerheblich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- "Gemäß § 479 Satz 2 ABGB ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine Servitut und kein obligatorisches Recht eingeräumt wurde."OGH 3 Ob 163/12k, 14.11.2012
- Es ist dann Sache des Verpflichteten, zu behaupten und zu beweisen, daß die Absicht auf die Begründung eines bloß obligatorischen Rechtes für den Berechtigten gerichtet war.OGH 4 Ob 190/97p, 26.06.1997
- Bei Rechtsunkundigen können aus der Unterlassung der für die Durchführung der Verbücherung erforderlichen Maßnahmen keine Schlüsse auf ihre Rechtsfolgeabsichten gezogen werden.OGH 4 Ob 545/95, 27.06.1995
- Vertragliche, nicht verbücherte Servituten, geben dem Servitutsberechtigten einen Anspruch auf Verbücherung.OGH 8 Ob 622/91, 09.04.1992
- Gegenbeweis, der übereinstimmende Parteiwille wäre dahin gegangen, nur ein obligatorisches Gebrauchsrecht einzuräumen (hier: Fruchtgenußrecht).OGH 6 Ob 626/79, 11.07.1979
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die notwendigen Grundbuchseintragungen kann das Prozeßgericht nicht anordnen. Eine solche Anordnung kann nur auf Grund eines gehörigen Grundbuchsgesuches des Klägers im außerstreitigen Verfahren oder auf Grund eines Exekutionsantrages des Klägers als betreibende Partei im Exekutionsverfahren ergehen.OGH 5 Ob 605/78, 28.11.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 5 Ob 48/19y, 13.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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