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Muss die Eintragung des Wegerechts eigens vereinbart worden sein?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Nein. Wer eine Dienstbarkeit einräumt, muss auch in die Eintragung im Grundbuch einwilligen. Dass über die Eintragung nichts vereinbart wurde, ändert daran nichts. Wer behauptet, es sei nur ein Recht ohne Eintragung gewollt gewesen, muss das beweisen. Anordnen kann die Eintragung aber nicht das Prozessgericht, dafür brauchen Sie ein eigenes Grundbuchsgesuch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Aus der Einräumung der Dienstbarkeit folgt die Verpflichtung des Servitutsbestellers zur Einwilligung in die Einverleibung. Daß eine Vereinbarung über die Verbücherung nicht geschlossen wurde, ist unerheblich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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