Gilt ein nicht eingetragenes Wegerecht auch gegen den neuen Eigentümer?
günstig für Dienstbarkeitsberechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Wegeberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ja, wenn der neue Eigentümer davon wusste, es hätte wissen müssen oder das Recht offenkundig war. Wer eine Liegenschaft kauft und weiß, dass Dritte dort Rechte ausüben, kann sich nicht darauf berufen, dass im Grundbuch nichts eingetragen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 23.02.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Eine vertragliche, nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bestellers wirksam, wenn dieser von der Servitut Kenntnis hatte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wer in Kenntnis der Ausübung von Rechten Dritter an einer Liegenschaft ein grundbücherlich lastenfreies Grundstück erwirbt, kann sich nicht mit Erfolg auf den Grundbuchsstand berufen.OGH 1 Ob 300/01a, 29.01.2002
- Oder doch hätte Kenntnis haben müssen.OGH 1 Ob 128/98z, 19.01.1999
- Oder wenn sie offenkundig ist.OGH 6 Ob 773/82, 20.10.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 8 Ob 11/23k, 23.02.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 480
- ABGB § 1409
- Exekutionsordnung (EO) § 150 · Ausscheiden eines betreibenden Gläubigers
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