Muss der Nachbar der Eintragung meines Wegerechts zustimmen?
günstig für Berechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Wegeberechtigte, Wohnungsberechtigte, Nachbarn
Ja, wenn Ihre Vereinbarung den typischen Inhalt eines Vertrags über eine Dienstbarkeit hat. Dann muss der Belastete auch ohne eigene Abrede darüber in die Eintragung im Grundbuch einwilligen. Die Zustimmung vorrangig eingetragener Dritter müssen allerdings Sie beibringen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.07.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Liegt eine Vereinbarung mit dem typischen Inhalt eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages vor, besteht auch ohne besondere Vereinbarung die Verpflichtung des Belasteten, in die grundbücherliche Einverleibung einzuwilligen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verpflichtung des Belasteten besteht ungeachtet entgegenstehender bücherlicher Rechte Dritter. Sache des Berechtigten ist es allerdings, die Zustimmung vorrangiger Buchberechtigter beizubringen.OGH 4 Ob 545/95, 27.06.1995
- Die Einräumung eines Wohnungsrechtes in der Form einer Dienstbarkeit setzt die Absicht der Parteien voraus, ein dingliches Recht zu begründen.OGH 7 Ob 542/91, 18.04.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011653 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 33/21g, 28.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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