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Kann ich mein Wegerecht an einen anderen Nachbarn weitergeben?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer, Wegeberechtigte
Nein. Ein Recht, das an Ihrem Grundstück hängt, kann ohne Zustimmung des Belasteten weder auf eine andere Person noch auf ein anderes Grundstück übertragen werden. Es geht nur gemeinsam mit dem begünstigten Grundstück über. Die Beteiligten können das bestehende Recht aber aufheben und stattdessen ein neues begründen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Keine Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Verpflichteten auf eine andere Person oder ein anderes herrschendes Grundstück übertragen werden. Es steht nur den Beteiligten frei, die Servitut aufzuheben und an ihrer Stelle eine andere zu begründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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