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Darf ich meinen Weg über das Nachbargrundstück selbst verlegen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn, Landwirte
Nein. Wer ein Wegerecht über ein fremdes Grundstück hat, darf den Verlauf des Weges nicht eigenmächtig ändern. Entspricht ein bereits verlegter Weg allerdings im Wesentlichen dem ursprünglichen, bleibt es dasselbe Recht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Der Servitutsberechtigte ist grundsätzlich nicht befugt, den Verlauf des Servitutsweges auf dem dienenden Gut eigenmächtig zu verändern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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