Darf ich meinen Weg über das Nachbargrundstück selbst verlegen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn, Landwirte
Nein. Wer ein Wegerecht über ein fremdes Grundstück hat, darf den Verlauf des Weges nicht eigenmächtig ändern. Entspricht ein bereits verlegter Weg allerdings im Wesentlichen dem ursprünglichen, bleibt es dasselbe Recht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Der Servitutsberechtigte ist grundsätzlich nicht befugt, den Verlauf des Servitutsweges auf dem dienenden Gut eigenmächtig zu verändern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entspricht ein örtlich veränderter Servitutsweg voll oder im Wesentlichen dem ursprünglichen Weg, dann wird durch diese Veränderung die Identität des Rechtsobjekts auch nicht für Zwecke der Ersitzung berührt. Aus der in einem Verfahren zwischen den selben Parteien ergangenen Entscheidung 1 Ob 48/07a ist nichts Gegenteiliges abzuleiten.OGH 6 Ob 123/09w, 02.07.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 102/17h, 29.05.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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