Darf der Nachbar sein Wegerecht auf ein zugekauftes Grundstück ausdehnen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte, Wegeberechtigte
Nein. Kauft der Berechtigte ein weiteres Grundstück dazu, erstreckt sich das Fahrtrecht nicht auf diesen neuen Teil. Ein Wegerecht darf nicht erweitert werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Durch den Hinzuerwerb eines Grundstückes zum herrschenden Gut wird die Dienstbarkeit des Fahrweges auf den neuen Grundstücksteil nicht erweitert (GlUNF 2.179).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109414 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 17/19i, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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