Zum Inhalt springen

Wirkt mein Wohnrecht auch gegen einen neuen Hauseigentümer?

betrifft Wohnungsberechtigte, Hauseigentümer, Käufer, Erben
Das hängt davon ab, was vereinbart wurde. Ein Wohnrecht ist an sich ein Recht, das gegen jedermann wirkt, es kann aber auch bloß zwischen den Vertragspartnern eingeräumt werden; dafür ist allein die Absicht der Parteien maßgeblich. In beiden Fällen kann es längstens für die Lebensdauer des Berechtigten bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.09.2022 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die Dienstbarkeit des Wohnrechtes ist an sich ein dingliches Recht, doch kann dieses Recht als sogenannte unregelmäßige Servitut auch obligatorisch eingeräumt werden. Auch dafür gilt der höchstpersönliche Charakter insofern, als die Berechtigung längstens für die Dauer des Lebens des Berechtigten eingeräumt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 32.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Ende eines persönlichen Wohnrechts
Wohnungseigentum · Wohnrecht an einer Eigentumswohnung
Eigentum und Grundbuch · Entgeltliches Wohnrecht und Miete
Eigentum und Grundbuch · Übertragung eines Wohnrechts
Mietrecht · Mietvertrag beim Eigentümerwechsel