Wird mein Wohnrecht zur Miete, wenn ich dafür zahle?
günstig für Eigentümer betrifft Wohnungsberechtigte, Grundeigentümer, Mieter, Vermieter
Nein. Ein Wohnrecht als Dienstbarkeit kann auch entgeltlich sein. Dass Sie für die Benützung der Wohnung einen Zins zahlen, macht daraus kein Mietverhältnis. Umgekehrt wird auch aus einem Mietvertrag keine Dienstbarkeit, nur weil er im Grundbuch eingetragen wird.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 20.12.2018 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Die Dienstbarkeit der Wohnung kann auch eine entgeltliche Servitut sein. Sie wird, auch wenn für die Benutzung der Wohnung ein Zins zu entrichten ist, nicht zu einem Mietverhältnis.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Genauso wenig wandelt sich der Bestandvertrag durch Verbücherung zur Servitut.OGH 4 Ob 248/06h, 13.02.2007
- Unentgeltlichkeit ist für ein Wohnungsrecht nicht wesentlich.OGH 7 Ob 617/90, 28.06.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 6 Ob 195/18x, 20.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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