Gelten meine Mietvereinbarungen auch gegenüber dem neuen Eigentümer?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch auf Rückzahlung einer bei Abschluß des Bestandvertrages geleisteten Barkaution ist gegen den Erwerber des Bestandobjektes durchzusetzen.OGH 2 Ob 2344/96m, 31.10.1996
- Es ist auch gleichgültig, ob die Vereinbarungen<br/>für den Mieter günstig oder ungünstig sind.OGH 5 Ob 511/83, 04.10.1983
- TankstelleOGH 7 Ob 732/81, 24.06.1982
- Auch bei Einzelrechtsnachfolge nach Miteigentümer<br/>der kraft obligatorischer Benützungsregelung vermietet.OGH 5 Ob 647/79, 06.11.1979
- Verzicht auf Kündigungsgrund gem § 19 Abs 2 Z 13 MG.<br/>OGH 1 Ob 741/76, 27.10.1976
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Ausnahme § 1102 ABGB, hier betreffend Rückzahlung<br/>eines Baukostenbeitrages.OGH 7 Ob 54/70, 22.04.1970
- Recht des Mieters, den Mietvertrag weiterzugeben.<br/>OGH 5 Ob 347/68, 12.02.1969
- Der Hauskäufer ist daher an die von seinem Rechtsvorgänger<br/>einem Mieter im Haus erteilte Zustimmung zur Errichtung einer<br/>Zwischendecke im Mietgegenstand gebunden.OGH 5 Ob 110/65, 30.09.1965
- Zustimmung des Veräußerers zum Eintritt des Sohnes des<br/>Mieters in den Mietvertrag trotz Fehlens des gemeinsamen Haushaltes.<br/>OGH 6 Ob 188/65, 14.07.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 40.
- OGH 1 Ob 111/16d, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 173/16x, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1120
- ABGB § 1121
- Exekutionsordnung (EO) § 150 · Ausscheiden eines betreibenden Gläubigers
- EO § 211 · Angabe des Entschädigungs- oder Kapitalbetrags
- EO § 216 · Rangordnung der zu berichtigenden Ansprüche
- EO § 227 · Entschädigungsansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat Ihr früherer Vermieter versprochen, nicht zu kündigen, bindet dieses Versprechen den neuen Eigentümer nicht. Auch dass der neue Eigentümer den Mietzins verlangt, bedeutet noch nicht, dass er diesen Verzicht übernommen hat.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.