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Gelten meine Mietvereinbarungen auch gegenüber dem neuen Eigentümer?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Käufer, Ersteher
Ja. Alle Bestimmungen des Mietvertrags außer jenen über die Dauer bleiben aufrecht, gleich ob das Mietrecht im Grundbuch steht und ob das Objekt freiwillig oder im Zwangsweg veräußert wurde. Auf die Kenntnis des Erwerbers kommt es nicht an; auch Ihre Kaution ist gegenüber dem Erwerber durchzusetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Alle Bestimmungen des Bestandvertrages, soweit sie nicht die Dauer des Bestandvertrages betreffen, bleiben ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Erwerbers aufrecht, mag es sich um ein verbüchertes oder nicht verbüchertes Bestandrecht, mag es sich um eine freiwillige oder zwangsweise gerichtliche Veräußerung des Bestandstückes handeln. Bei der zwangsweisen gerichtlichen Veräußerung des Bestandstückes kann in Frage kommen, ob und inwieweit der Bestandnehmer, wenn sein Bestandrecht verbüchert und die Vorauszahlung des Zinses angemerkt ist, den Ersatz der vorausbezahlten Bestandzinsraten im Rahmen seines allgemeinen Entschädigungsanspruches begehren kann, wenn der Ersteher das Bestandrecht in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 40.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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