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Kann ich mein Wohnrecht jemand anderem überlassen?

günstig für Eigentümer betrifft Wohnungsberechtigte, Hauseigentümer, Erben
Nein. Das Wohnungsrecht ist höchstpersönlich: Sie können es grundsätzlich weder auf eine andere Person übertragen noch die Ausübung anderen überlassen. Solche Rechte hat nur, wem ein Wohnungsfruchtgenussrecht zusteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Das Wohnungsrecht kann als höchstpersönliches Recht grundsätzlich auf andere Personen nicht übertragen und auch der Ausübung nach nicht anderen überlassen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

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