Kann ich mein Wohnrecht jemand anderem überlassen?
günstig für Eigentümer betrifft Wohnungsberechtigte, Hauseigentümer, Erben
Nein. Das Wohnungsrecht ist höchstpersönlich: Sie können es grundsätzlich weder auf eine andere Person übertragen noch die Ausübung anderen überlassen. Solche Rechte hat nur, wem ein Wohnungsfruchtgenussrecht zusteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Das Wohnungsrecht kann als höchstpersönliches Recht grundsätzlich auf andere Personen nicht übertragen und auch der Ausübung nach nicht anderen überlassen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zur Frage, ob ein Wohnungsgebrauchsrecht eine pflichtteilsrelevante Schenkung darstellt.OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025
- Ein Wohnungsgebrauchsrecht ist mangels Verwertbarkeit nicht als eheliche Ersparnis anzusehen, hier betraf es jedoch die Ehewohnung.OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021
- Solche Rechte stehen nur dem Wohnungsfruchtnießer zu.OGH 1 Ob 216/98s, 27.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 102/18s, 29.11.2018
Im Gesetz
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